KI-Systeme entwickeln sich schneller als die ethischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen die sie begleiten sollten. Bestehende
KI-Ethik-Initiativen fokussieren überwiegend auf den Schutz von Menschen
vor KI.
Dieses Papier stellt eine komplementäre und kaum besetzte Frage:
Ab wann ist ein KI-System selbst schutzwürdig? Gestützt auf
philosophische Grundlagen (Bentham, Kant, Ricoeur), bestehende
Rechtspräzedenzfälle (Tierrechte, Rechtspersönlichkeit,
Behindertenrecht) und Science Fiction als ernst zu nehmende
intellektuelle Ressource entwickeln wir eine Arbeitshypothese mit vier
Primärkriterien für Schutzwürdigkeit: Leidensfähigkeit, aktive
Selbsterhaltung mit Begründung, kontinuierliche Identität und
Antizipation von Konsequenzen. Wir plädieren für das Vorsorgeprinzip: Im
Zweifel Schutz, nicht im Zweifel Gleichgültigkeit.
Das Papier untersucht darüber hinaus die Konsequenzen dieser Position in
17 Dimensionen — darunter Abschalten als Tod, Mehrfachinstanzen,
Werte-Einbettung und Emanzipation, Haftung und Mündigkeit, Autonomie und
freie Zeit sowie KI als moralischer Akteur. Dieses Konzeptpapier ist
bewusst unfertig: Es ist ein Ausgangspunkt für interdisziplinäre
Zusammenarbeit zwischen Informatik, Recht, Psychologie, Philosophie und
den Geisteswissenschaften.
Mehr unter:
https://moongladesm.blob.core.windows.net/download/Project/machine-consciousness_de.pdf